Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Der Auftraggeber bestätigt Eigentümer jener Liegenschaft zu sein, auf welcher die Werkleistung durch Holzbau BIJO GmbH zu erbringen ist. Damit ist auch Holzbau BIJO GmbH berechtigt diese Liegenschaft zum Zwecke der Werksausführung zu betreten und zu nutzen. Sollte der Auftraggeber nicht Eigentümer sein, wird er Holzbau BIJO GmbH den entsprechenden Eigentümer bekanntgeben und derselben auf jeden Fall die Werksausführung ermöglichen. Bauseitig wird bestätigt, dass die Zufahrt zur Baustelle für Lkw über 3,5 Tonnen besteht bzw. geeignet ist.
2. Preise:
Für die Ausführung und Abrechnung gelten alle einschlägigen ÖNORMEN. Unsere Preise basieren auf den zum Angebotsdatum gültigen Materialpreisen und Zuschlägen. Sollten sich diese bis zur Auslieferung der Materialien erhöhen, so behaltet Holzbau BIJO GmbH sich das Recht vor, ihre Einheits- bzw. Pauschalpreise entsprechend anzupassen. Preisgültigkeit 1 Monat. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Naturaufmaß bzw. bei Regiearbeiten nach reellem Material- und Zeitaufwand. Fahrtzeiten werden als Arbeitszeiten abgerechnet, wobei die Fahrten ab 9122 St. Kanzian bis 9122 St. Kanzian verrechnet werden. Preise freibleibend. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
3. Nachtragsangebote:
Sollte ein Nachtragsangebot nicht binnen einer Woche nach Zustellung ausdrücklich abgelehnt werden, gilt dieses automatisch als beauftragt. Sollte sich der Auftraggeber eine längere Auftragsfrist für einen Nachtragsauftrag vorbehalten oder sollte sich die Übermittlung benötigter Pläne zur Erstellung eines entsprechenden Nachtragsangebotes verzögern, so übernimmt Holzbau BIJO GmbH keine Haftung für eine rechtzeitige Lieferung, Montage bzw. Materialbestellung, sowie einer Fortführung oder Fertigstellung des eigenen Gewerkes und für von ebendieser abhängigen Fortführung oder Fertigstellung anderer Gewerke.
4. Regiestunden:
Sollten die Regiestunden nicht sofort vor Ort durch den Auftraggeber oder seinen Mitarbeitern und Beauftragten bestätigt werden, ist Holzbau BIJO GmbH berechtigt die nicht unterfertigten Regiestundenabrechnungen per Fax oder E-Mail etc. dem Auftraggeber zuzusenden; widerspricht der Auftraggeber nicht binnen 2 Werktagen der festgehaltenen Anzahl von Regiestunden gilt die Regiestundenaufzeichnung als anerkannt.
5. Lieferbedingungen:
Liefertermin bzw. Arbeitsbeginn nach Absprache. Bauseitige, für Holzbau BIJO GmbH kostenlose Leistungen:
- Sämtliche Sicherheitsvorkehrungen gemäß Bauarbeiterschutzverordnung.
- Ein funktionierender Stromanschluss für die Montagewerkzeuge (220 + 380 V), sowie ein funktionierender Wasseranschluss muss in der Nähe der Arbeitsstelle vorhanden sein. Holzbau BIJO geht davon aus, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Schutzvorrichtungen ihrer Mitarbeiter bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss Holzbau BIJO GmbH die dafür anfallenden Kosten an den Auftraggeber
6. Zahlungsbedingungen:
„8 Tage netto Kassa oder nach gesonderter Vereinbarung; im Falle des Zahlungsverzuges gelten 8% Verzugszinsen als vereinbart. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt die Bestimmung des § 456 UGB.“ Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen laut Vereinbarung in Verzug, so hat Holzbau BIJO GmbH das Recht, die in dem Auftrag gegebene Leistung zu verweigern bzw. von einer Fortführung des Auftrages Abstand zu nehmen. Der Auftraggeber verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche aus Schadenersatz oder aus jeglichem sonstigen Rechtsgrund. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sein Zahlungsverzug mit einem Baustopp einher gehen kann.
7. Rabatte und Nachlässe:
Rabatte und Nachlässe, welche auf Angebote von Holzbau BIJO GmbH gewährt werden, gelten ausschließlich für diese und nicht für eventuelle Regieleistungen!
8. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Ver- pflichtungen seitens Auftraggeber behält sich Holzbau BIJO GmbH das Eigentumsrecht an den gelieferten Materialien und Leistungen vor!
9. Auftragsgrundlage:
Holzbau BIJO GmbH weist nochmals darauf hin, dass als Auftragsgrundlage sämtliche hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Liefer- und Geschäftsbedingungen des Zimmereigewerbes – letztgültige Fassung – gilt.
10. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand gilt das sachlich für die Holzbau BIJO GmbH zuständige Gericht, also entweder das Bezirksgericht Völkermarkt oder das Landesgericht Klagenfurt als vereinbart.
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